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Siehe auch die Gartentipps auf der Homepage des Siedlerverbandes
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Insektendoktor
ist Ansprechpartner bei Wespennestern, Hornissen oder auch Bienenumsiedelung
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Infofolder "Weintrauben" von Ehrenobmann Johann Wegenast
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Infofolder "Beeren" von Gartenfachberater Erich Eiper
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Infoblatt "Schnitt von Ziersträuchern" von Bezirksgartenfachberater
Andreas Aichinger
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Präsentation "Düngen im
Hausgarten" inkl. Düngefahrplan von Erika Baumann und Bruno Lackner
(gezeigt beim Gartenstammtisch vom 15.3.2018)
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Infoblatt
"Schnitt von Ziersträuchern" von Gartenfachberater Erich Eiper
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Alles über Äpfel und Birnen - Broschüre der Baum- und Rosenschule
Weber in Steinerkirchen mit Wissenswertem über Pflanzung, Kronenaufbau,
Schnitt, Lagerung, usw.
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Das Rasenmähen und der Betrieb von motorbetriebenen
Gartengeräten sind wegen der starken Lärmentwicklung auf Empfehlung der
Stadtgemeinde Marchtrenk im Stadtgebiet zu folgenden Zeiten zu unterlassen:
an Sonn- und Feiertagen sowie in der Zeit von 12 bis 14 Uhr und von 20 bis 7
Uhr
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Neuer Schädling: Gespinstmotte -
lesen Sie hier weiter
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Broschüre
"Garteln ohne Gift" des Klimabündnis Österreich, Prinz-Eugen-Straße
72/Top 1.5, 1040 Wien
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Seit Jänner
2017 gibt es bei uns alle 2 Monate einen Gartenstammtisch, bei dem in
gemütlicher Runde und völlig ungezwungen alle Gartenthemen besprochen werden
können (Die jeweiligen Organisatoren sind in den in
der Chronik enthaltenen Berichten angeführt.)
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Fotos vom
Baumschnittkurs vom 5.3.2016 inkl. Vortragsfolien
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Fotos vom
Vortrag "Tipps für Gartenanfänger/innen" vom 4.3.2016 inkl. Vortragsfolien
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Die
Weltgesundheitsorganisation WHO hat das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat
in einer Neubewertung als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft.
Glyphosat ist weltweit das am meisten eingesetzte Spritzmittel gegen Unkraut
- sowohl in der Landwirtschaft als auch in privaten Gärten
(Quelle: OÖN v. 26.3.2015)
Daher: Kein Gift in unseren Gärten - wir wollen
uns doch gesund ernähren!!!
Wussten Sie, dass Pflanzenschutzmittel gem. § 17 des OÖ. Bodenschutzgesetzes
(Landesgesetz vom 3. Juli 1991 über die Erhaltung und
den Schutz des Bodens vor schädlichen Einflüssen sowie über die Verwendung
von Pflanzenschutzmitteln) nur mit Sachkundenachweis
ausgebracht werden dürfen?
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Grundsätzlich ist
die Verbrennung von biogenen Materialien verboten. Es gibt aber Ausnahmen
für schädlings- und krankheitsbefallene biogene Materialien. Lesen Sie dazu
die
Oö. Schädlingsverbrennungs-Verordnung 2014 in der Fassung vom 5.5.2014.
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Der Asiatische und der
Chinesische Laubholzbockkäfer. Der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB)
ist ein äußerst gefährlicher Laubholzschädling, der zwingend zu bekämpfen
ist. Bei Verdacht auf Befall ist dies rasch dem zuständigen Gemeindeamt zu
melden.
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Schädlingsbefall
von Pflanzen unbedingt dem
Amtlichen
Pflanzenschutzdienst melden.